Sie können Ihren Notar frei wählen, egal wo Sie aktuell wohnen oder sich befinden. Der Notar selbst darf die Amtshandlungen bzw. notariellen Dienstleistungen aber nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Das bedeutet, dass Dokumente außerhalb des Bezirks des Notars auch von ihm beurkundet werden dürfen. So können Personen aus Frankfurt oder München ihre Dokumente von einem Notar aus dem Landkreis Schwäbisch Hall beurkunden lassen, beispielsweise beim Kauf eines Grundstücks außerhalb des zuständigen Bezirks des Notars – umgedreht gilt das gleiche Prinzip.
Unser Bezirk bezieht sich auf den Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg. Dazu gehören unter anderem Schwäbisch Hall, Crailsheim, Ilshofen, Schrozberg, Vellberg und viele weitere Ortschaften aus der Region.