Notarkosten sind gesetzlich geregelt
Notare erheben die gesetzlich vorgeschriebenen Notarkosten. Diese sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Notare sind gemäß § 17 BNotO verpflichtet, die vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.
Das Gebührensystem ist sozialverträglich ausgestaltet. Dies führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei größeren Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen.
Ausgangspunkt bei der Kostenerhebung ist die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit insbesondere an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Dies führt dazu, dass notarielle Tätigkeiten auch bei kleinem Einkommen oder Vermögen in Anspruch genommen werden können.
Durch die Beurkundungsgebühr sind zudem nicht nur die Beurkundung, sondern auch die notarielle Beratung mitsamt Erstellung des Entwurfs – und zwar unabhängig vom zeitlichen Aufwand oder Grad der Schwierigkeit – abgegolten.
Die korrekte Erhebung der Notarkosten durch die Notare wird durch unabhängige Prüfer fortlaufend kontrolliert.
Eine US-amerikanische Studie der Harvard University zu den Kosten von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2007 zeigt, dass diese in Deutschland auch im internationalen Vergleich sehr günstig sind. Eine Zusammenfassung dieser Studie finden Sie hier.
Beispiele zu den anfallenden Kosten finden Sie auf https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele. Einen Gebührenrechner finden Sie unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner.
Bitte beachten Sie, dass neben den Notarkosten noch weitere Kosten anfallen können. Dies betrifft zum einen Kosten von einem etwaigen im Rahmen des Vollzugs eines notariellen Geschäfts involvierten Grundbuchamts oder – in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten – Registergerichts. Zum anderen können auch Steuern wie insbesondere Grunderwerbsteuer (zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie), Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Einkommensteuer, hier ist insbesondere die sogenannte „Spekulationssteuer“ hevorzuheben (zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist nach deren Anschaffung). Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen anderen Vertreter der steuerberatenden Berufe.